Der Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg (IFD)

Bitte beachten Sie unsere vorübergehende Adresse: 
Heinemannstraße 15, 53175 Bonn 

Der Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg (IFD) ist eine Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderung rund um die Teilhabe am Arbeitsleben.

Der IFD arbeitet im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes und bei Bedarf mit der Agentur für Arbeit, den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Ärzten sowie anderen Fachdiensten und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation zusammen.

Er verfügt über behinderungsspezifische Kenntnisse und unterstützt (schwer-)behinderte und ihnen gleichgestellte

  • Menschen mit einer seelischen Behinderung bzw. von einer seelischen Behinderung bedrohte Menschen
  • Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
  • Menschen, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben
  • Menschen, die taub sind oder eine Hörbehinderung haben.

und bietet fachkompetente Beratung und Unterstützung für

  • Arbeitgebende, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten
  • Kollegen, Vorgesetzte, Schwerbehindertenvertretung und betriebliche Helfer
  • Arbeitslose Menschen mit Behinderung.

Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Das Angebot des IFD ist kostenfrei.

Der IFD ist erreichbar:

  • Persönlich (zentral gelegen/ barrierefrei)
  • Telefonisch
  • Per E-Mail
  • Über das Kontaktformular auf der Homepage
  • Virtuell nach Terminvereinbarung mittels Videokonferenz

Gerne können Sie einen Beratungstermin vereinbaren!

Informationen zum IFD erhalten Sie auch auf unserem Flyer (Bitte Bild anklicken):

Der Integrations-Fachdienst in leichter Sprache (Bitte anklicken)

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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
EAA Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber als zusätzliches Beratungsangebot speziell für Betriebe: Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

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Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet. Diese Bezeichnung schließt Frauen und diverse Personen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.