Aktuelle Stellenausschreibungen

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INSEL e.V., Hauptträger des Integrationsfachdienstes Bonn/Rhein-Sieg (IFD) im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes, sucht ab 01. Juli 2024 im Bereich Sicherung im Berufsleben für Menschen mit einer Schwerbehinderung einen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder eine Person mit gleichwertigem Studienabschluss (w/m/d).

Die Stelle beinhaltet im Rahmen der Sicherung bestehender Arbeitsplätze:

  • Umgang mit intellektuell und körperlich eingeschränkten Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind
  • Individuelle und allgemeine Beratung von Arbeitgebenden
  • Anfertigen von fachdienstlichen Stellungnahmen
  • Umfängliche Netzwerkarbeit

Es wird vorausgesetzt:

  • Berufserfahrung mit Menschen mit Behinderung
  • Selbstständiges und teamorientiertes Arbeiten
  • Sicherer Umgang mit PC-Programmen (Office)
  • Führerschein B

Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes sind erwünscht.

Wir bieten:

  • Vielschichtige und interessante Aufgaben
  • Enge Anbindung in ein Team
  • Kollegiale und professionelle Arbeitsatmosphäre
  • Umfassende Einarbeitung in die Aufgabenfelder mit einer festen Ansprechperson
  • Fort- /Weiterbildungen
  • Regelmäßige Supervisionen
  • Betriebliche Altersvorsorge (KZVK)
  • Deutschlandticket (vom Arbeitgeber vollständig finanziert)

Es handelt sich um eine 0,75-Teilzeitstelle (29,25 Std./Woche).

Einstieg zunächst als Elternzeitvertretung befristet bis voraussichtlich 30. September 2025. Darüber hinaus besteht an einer dauerhaften Anstellung Interesse.

Vergütung erfolgt nach BAT-KF (Anlage 4a), Entgeltgruppe 10.

Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Für die Beschäftigten des Integrationsfachdienstes Bonn/Rhein-Sieg gilt die einrichtungsbezogene Impflicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2.

Aussagekräftige Unterlagen richten Sie bitte per Mail an:

Birgit Gräf-Schmaljohann, ifd@ifd-bonn.de. Eine Erstattung der Bewerbungs- und Vorstellungskosten ist leider nicht möglich.

„Wir weisen darauf hin, dass das LVR-Inklusionsamt Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann, da es im Rahmen der Wahrnehmung seiner Strukturverantwortung im Bewerbungsverfahren beteiligt wird (Art. 6 Abs. 1 Buchst. C DGSVO). Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.“