Information für Arbeitgebende

Der IFD unterstützt Arbeitgebende und Personalverantwortliche im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Zu den Leistungen gehören unter anderem

  • Beratung bei der Bereitstellung von geeigneten Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Arbeits-, berufsbegleitende und psychosoziale Betreuung
  • Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
  • Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Unterstützung bei der Beantragung erforderlicher technischer und finanzieller Hilfen
  • Beteiligung an Kündigungsschutzverfahren/ Krisenintervention
  • Beratung von Arbeitgebern, Personalverantwortlichen, betrieblichen Helfergruppen und Kollegen

Wenn Sie bereits Menschen mit Behinderung beschäftigen und sich hieraus Anliegen oder Fragestellungen ergeben, finden Sie Ihre Ansprechpartner über diesen Link „Begleitung / Sicherung„.

Wollen Sie Menschen mit Behinderung als neue Mitarbeiter einstellen oder haben Sie Fragen im Vorfeld von Beschäftigung behinderter Menschen in Ihrem Betrieb, finden Sie Ihre Ansprechpartner über diesen Link Vermittlung.

Wollen Sie allgemein mit dem IFD in Kontakt treten und sich über das Angebot informieren, können Sie eine E-Mail schreiben an:

arbeitgeberberatung@ifd-bonn.de

Informationen für Arbeitgeber finden Sie auch auf unserem Flyer (Bitte Bild anklicken):

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EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Ein Beratungsangebot speziell für Arbeitgebende

Die EAA-Fachkraft informiert, berät und unterstützt Arbeitgebende niederschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Personen.

Ziel ist es, gemeinsam mit den Arbeitgebenden, Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden.

Die EAA-Fachkraft übernimmt eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion, indem sie trägerunabhängig zu finanziellen und personellen Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Sie baut bürokratische Hürden dadurch ab, dass sie Kontakte zu zuständigen Leistungsträgern herstellt und Arbeitgebende bei der Antragstellung bei Ämtern und Behörden assistiert.

Durch ihre gute Vernetzung in der Region kann sie bei unbesetzten Stellen Hilfestellungen geben und Kontakte zu den zuständigen Reha-Trägern und weiteren Akteuren schaffen.

Nicht zuletzt geht die EAA-Fachkraft aktiv auf Arbeitgebende zu und sensibilisiert diese, um sie für die berufliche Inklusion zu gewinnen.

Wenden Sie sich gerne an unsere EAA-Fachkraft:

Frau Ghafur
Frau Ghafur-Topaloglu
Mobil 0152/09092506
Fax 0228/92685-100

Informationen für Arbeitgeber finden Sie auch auf unserem Flyer (Bitte Bild anklicken):

Weiterführende Informationen unter (Bitte Link anklicken):

https://www.eaa-rheinland.de

https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/inklusionsamt/fachberatung/einheitliche_ansprechstellen_fuer_arbeitgeber/eaa.jsp

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Das LVR-Inklusionsamt fördert und unterstützt die Übergänge von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu gibt es für Arbeitgeber und Interessierte den Film „Chancen bieten – Chancen nutzen“. (Bitte Bild anklicken):